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Auslandsaufenthalt


 

 

1. Allgemeines zu Auslandsaufenthalten

Allen Studierenden wird dringend empfohlen, einen mehrmonatigen, möglichst einjährigen Studienaufenthalt im englischsprachigen Ausland zu verbringen. Für die neu eingerichteten Master-Studiengänge wird ein in der Regel mindestens sechsmonatiger Aufenthalt im englischensprachigen Ausland (im Fall von Amerikanistik: Nordamerika) gefordert.

Im Gegensatz zu einer weitverbreiteten Meinung bedeutet das Jahr im Ausland keinen "Zeitverlust" - auch nicht im Hinblick auf die Regelstudienzeit. Für den Auslandsaufenthalt können auf Antrag Urlaubssemester gewährt werden; der gewonnene Vorsprung an sprachpraktischen und fachwissenschaftlichen Kenntnissen wird sich oft beschleunigend auf das weitere Studium auswirken.
Außerdem fördert die Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften gezielt Studierende, die ein Auslandssemester erfolgreich absolvieren: Wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind, kann eine Befreiung von der Entrichtung des Studienbeitrages für ein Semester erfolgen. Die genauen Regelungen hierzu finden Sie auf der Homepage des Dekanates ("Befreiung von Studiengebühren aufgrund besonderer Leistung").

Der Auslandsaufenthalt sollte im Normalfall im Anschluß an das 3. oder 4. Fachsemester angetreten werden.

Zur Durchführung eines Auslandsaufenthaltes bieten sich verschiedene Stipendien- und Austauschprogramme an. Es besteht auch die Möglichkeit, sich um eine Stelle als assistant teacher bzw. teaching assistant an Schulen, Colleges oder Universitäten im englischsprachigen Ausland zu bewerben.

Zuständig für Studienaufenthalte im Ausland ist das Akademische Auslandsamt im Verwaltungsgebäude.
Bewerbungstermine (Achtung: die Planungen ein gutes Jahr vor dem geplanten Abreisetermin in Angriff nehmen!), Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zu den verschiedenen Programmen sind dort bzw. über deren Homepage erhältlich. Zur persönlichen Beratung in Fragen des Auslandsaufenthaltes stehen auch die Mitglieder des Lehrkörpers des Instituts für Anglistik und Amerikanistik zur Verfügung.

Bewerbungs- und Förderungsmöglichkeiten

Für einen Auslandsaufenthalt stehen derzeit folgende Wege, z.T. mit finanzieller Unterstützung, offen:
* Bewerbung um eine Fremdsprachenassistenz (Teaching Assistant) beim Pädagogischen Austauschdienst (PAD)
* Bewerbung um einen Studienplatz im Rahmen des ERASMUS-Programms
* Bewerbung um ein DAAD-Stipendium ins weltweite englischsprachige Ausland (ausgenommen Westeuropa)
* Bewerbung um ein DAAD-Stipendium im Rahmen des Europäischen Exzellenzprogramms nach Großbritannien und Irland
* Bewerbung um ein binationales Fulbright-Stipendium (nur für USA)
* Bewerbung um einen der Studienplätze an verschiedenen britischen, irischen, amerikanischen oder kanadischen Universitäten, die mit der Universität Regensburg einen direkten Studienplatztausch vereinbart haben. Die meisten der hier in Frage kommenden Universitäten reduzieren die normalerweise recht hohen Aufnahme- und Studiengebühren in erheblichem Maße. An einigen amerikanischen Universitäten stehen Plätze als teaching assistant zur Verfügung, bei denen eine Unterrichtsverpflichtung vergütet wird.

Austauschbeziehungen

Die Austauschbeziehungen der Universität Regensburg sind sehr vielfältig und schließen viele englischsprachige Länder ein (Großbritannien, Irland, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, ...). Die vollständige Liste der Universitäten können Sie über die Homepage des Akademischen Auslandsamtes einsehen: Partnerhochschulen.
Auch stellt das Akademische Auslandsamt eine Suchmaschine zur Verfügung, über welche konkrete Austauschangebote in Erfahrung gebracht werden können.

Weitere Informationen zu den Universitäten etc. siehe auch hier
(Pfad: Institutshomepage > Studium > Links&Resources > English Language Resources > Study Abroad).


Bafög:
Ein Auslandsstudium kann auch nach den Richtlinien des BAföG gefördert werden. Zur Sicherung des Grundbedarfs durch ein unverzinsliches Darlehen kommen dann Auslandszuschläge, die Finanzierung der Reisekosten und – gegebenenfalls – der Studiengebühren sowie ein Zuschuss zu einer Krankenversicherung, falls eine solche abgeschlossen werden muss.

Nähere Informationen zu Partneruniversitäten, Austauschprogrammen und Förderungsmöglichkeiten (einschließlich BAföG) geben die Homepage des Akademischen Auslandsamts (Universität Regensburg >> Internationales >> Akademisches Auslandsamt) sowie die Broschüren Studium im Ausland: Nordamerika, Studium im Ausland: Geisteswissenschaften Europa sowie Studium im Ausland: Asien/Australien> (erhältlich im Akad. Auslandsamt).

2. Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen am IAA

Für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen gelten folgende Regeln:

  • Grundsätzlich muss der/die Studierende für mindestens 6 Monate an einer Gastuniversität eingeschrieben sein. Eine Immatrikulationsbescheinigung ist vorzulegen.
  • Die besuchten Kurse sollen in der Regel mindestens 10 Wochen gedauert haben.
  • Ein transcript der Gastuniversität zur Bestätigung der erzielten Leistungen ist vorzulegen.
  • Die Kursinhalte müssen mit denen des Studiums der Anglistik und Amerikanistik an der Universität Regensburg kompatibel sein. Eine Kursbeschreibung ist vorzulegen.
  • Bitte legen Sie dem Antrag auf Anerkennung auch für jeden anzuerkennenden Kurs das entsprechende Anerkennungsformular vor, welches Sie je nach Studiengang auf der Homepage des Prüfungsamtes finden ("Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen").
  • Siehe auch die spezifischen Regelungen für Kurse der Amerikanistik: "Credit Transfer"
Proseminare bzw. Vorlesungen

Ein Proseminars- bzw. Vorlesungsschein kann erworben werden durch Vorlage einer schriftlichen Arbeit im Umfang von 5-8 Seiten, die in Kursen des 1. - 3. Studienjahrs anfertigt worden ist. Die Arbeit muss korrigiert und benotet vorgelegt werden. Bei Anerkennung der Äquivalenz wird die Note des ausländischen Korrektors beibehalten.

Hauptseminare

Ein Hauptseminarschein kann erworben werden durch Vorlage einer schriftlichen Arbeit im Umfang von 12-15 Seiten, die in Kursen des 3. oder 4. Studienjahrs angefertigt worden ist. Diese Leistung kann sich auch aus 2 im gleichen Kurs angefertigten kürzeren Arbeiten zusammensetzen. Die Arbeiten müssen korrigiert und benotet vorgelegt werden. Bei Anerkennung der Äquivalenz wird die Note des ausländischen Korrektors beibehalten.

Sprachpraxis

Ein Sprachpraxis-Schein kann erworben werden durch den Besuch eines entsprechenden Kurses an der ausländischen Universität. Für die Anerkennung müssen die korrigierten und benoteten Arbeiten vorgelegt werden, sowie eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme am Kurs (zB. Transcript, etc.).
- für GLC C (IV): es muss sich um einen Kurs des 3. oder 4. Studienjahres handeln, und es müssen mind. 2 korrigierte und benotete schriftliche Arbeiten aus diesem Kurs vorgelegt werden (in Kopie). Bei Anerkennung der Äquivalenz wird die Note des ausländischen Korrektors beibehalten.
Zuständig für die Anerkennung: Akad. Dir. Dr. Peter Lenz (s.u.).

Landeskunde/Cultural Studies

Ein Auslandsaufenthalt berechtigt nicht automatisch zu einem Landeskunde/Cultural Studies Survey-Schein. Äquivalente Kurse der Gastuniversität können akzeptiert werden, wenn dort bewertete schriftliche Leistungen abgelegt werden. Ebenso können Scheine in Cultural Studies advanced (Pflichtschein für das modularisierte Magisterstudium) erworben werden, wenn äquivalente Kurse besucht und schriftliche Leistungen (z.B. eine Hausarbeit im Umfang von mindestens 5-8 Seiten) erbracht werden. Die Arbeit muss korrigiert und benotet vorgelegt werden. Bei Anerkennung der Äquivalenz wird die Note des ausländischen Korrektors beibehalten.

Fachdidaktik

Bei Didaktikkursen bzw. anderen Übungen ist eine vorherige Rücksprache mit den Kursleiter(inne)n entsprechender Kurse in Regensburg unbedingt nötig.

Unterrichtspraktika

Im Normalfall können durch eine einjährige Fremdsprachenassistenz sämtliche Unterrichtspraktika für alle Lehrämter ersetzt werden (LPO I, §19 Abs.4, und §20 Abs.2). Für die Anerkennung bzw. Fragen zu kürzeren Tätigkeiten wenden Sie sich an den jeweiligen Leiter des Praktikumsamtes


Ansprechpartner:


Gabriele Mödl
Studienorganisation & Studienberatung am Institut für Anglistik und Amerikanistik (IAA)
PT 3.2.62


Die Anerkennung regeln:

 

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